Informationen für Bewerber

Sie suchen Arbeit oder wollen sich beruflich verändern?

Dann sind Sie bei ZIP Zeitarbeit willkommen. Egal, ob Sie neue Herausforderungen wünschen, als Berufseinsteiger erst einmal nach Möglichkeiten suchen vielfältige Erfahrungen zu sammeln, nach der Elternzeit den Wiedereinstieg in den Beschäftigungsalltag starten oder aus der Arbeitslosigkeit heraus nach neuen Betätigungsfeldern Ausschau halten.

Sie können mit ZIP neue berufliche Wege beschreiten und z. B. Ihre Einsätze als Sprungbrett für eine Übernahme beim Kundenbetrieb nutzen. Oder Ihnen gefällt die vielseitige und abwechslungsreiche Beschäftigung in der Zeitarbeit so gut, dass Sie sich entscheiden, bei ZIP zu bleiben.

ZIP Zeitarbeit ist bei all diesen Möglichkeiten Ihr Partner und wir sehen es als unsere Herausforderung, gemeinsam mit Ihnen Ihre persönlichen Potentiale zu entdecken und zu fördern.

Ihr Einstieg

Ob Sie nun Kauffrau oder Kantinenhelfer sind, ob Sie Berufserfahrung als Erzieherin oder Servicekraft haben, zeigen Sie was in Ihnen steckt.

Informieren

Informieren Sie sich über unser aktuelles Stellenangebot in unserer Stellenbörse
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Bewerben

Bewerben Sie sich bei uns:

  • mit einem Telefonanruf 0421-173810
  • mit dem Online-Bewerbungsformular
  • per E-Mail an bewerbung -at- zipzeit -dot- de
  • oder auf dem Postweg
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Zusammenstellen

Stellen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zusammen, damit wir Sie näher kennen lernen können:

  • Lebenslauf
  • Ihre Zeugnisse und Bescheinigungen

Bewerbungsgespräch

Wir laden Sie zu einem ausführlichen Gespräch mit unseren Disponenten ein. Sie bringen dazu Ihre Bewerbungsunterlagen mit. Wenn wir uns einig werden, starten Sie sofort in Ihre neue Arbeit bei ZIP.

Viel Erfolg beim Einstieg!

Weitere Informationen

Arbeitnehmerüberlassung

Erlaubnis nach AÜGDie ZIP GmbH verfügt seit 1997 über die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und damit über langjährige vielfältige Erfahrungen in der Personaldienstleistung.

Datenschutz

Wir garantieren Bewerbern, Mitarbeitern und Kunden selbstverständlich strikte Vertraulichkeit, insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten.

IGZ-Tarifvertrag

Seit 2003 wendet ZIP Zeitarbeit den neu geschaffenen IGZ/DGB - Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche an. Der Tarifvertrag regelt die Lohn- und Gehaltsgruppen, Arbeitszeiten und z. B. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Seit 2012 existieren darüber hinaus Branchenzuschläge für wesentliche Branchen. Hier gilt: je länger der Einsatz, desto höher die Zuschläge. Wichtig ist zudem, dass der Zeitarbeitsgrundlohn als Branchen-Mindestlohn allgemeinverbindlich ist. Lohndumping ist daher ausgeschlossen.

Zertifizierung

AMS-Zertifikat 2022Wir wissen, dass unser Erfolg auf gesunden leistungsstarken Mitarbeitern beruht. Deshalb haben wir unseren Arbeits- und Gesundheitsschutz systematisch verbessert und sind nach den Normen des Qualitätsmanagementsystems AMS der VBG zertifiziert. Die Optimierung unseres Arbeits- und Gesundheitsschutzes innerhalb dieses Systems bleibt weiterhin ständige Aufgabe.